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Peter Fleischhauer Erstellt am: 10.03.2009 17:52 Uhr   Titel: Künstlersozialkasse
Am 23. März gibt es einen wichtigen Gerichtstermin für alle Interessierten in Köln.

Peter Fleischhauer gegen die Künstlersozialkasse,

ein Tatbestand, den viele Musiker und Bands ignorieren, nämlich den der Abgabenpflicht für jede künstlerische Leistung, die auf Honorarbasis abgerechnet wird, auch wenn sie von einem Kollegen geleistet wurde.

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Peter Fleischhauer schreibt:

Am Montag, den 23. März 2009 findet um 11:30 Uhr im Sozialgericht Köln (Adresse findet ihr unten) mein Prozess gegen die KSK statt. Das Urteil wird jedoch nicht nur für mich, sondern auch für viele Musiker und Musik-Formationen in ganz Deutschland von großer Bedeutung sein.

Wir wehren uns in diesem Prozess gegen die aktuelle Praxis der KSK, dass auf gezahlte Musikergagen sowohl der Veranstalter, als auch der jeweilige Bandleader oder Orchesterbetreiber zahlen muss - die sogenannte Mehrfach-Abgabe.

Wer bisher mit seiner Band oder Formation noch nicht in den Fokus der KSK geraten ist, der hat Glück gehabt.

Wer jedoch demnächst von der KSK geprüft wird und bisher für seine Band noch keine Abgaben geleistet hat, der wird bei einer Betriebsprüfung mit Rückzahlungen für die Auftritte der letzten 5 Jahre rechnen müssen.

Da fällt ganz schnell eine Summe von mehreren tausend Euro an, die durchaus auch - wie bei mir - existenzbedrohend sein kann. Ich bitte euch - falls es euch möglich ist - um eure Solidarität durch persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin.

Wenn der Gerichtssaal aus allen Nähten platzen würde, dann wäre das eine würdige Kulisse um der KSK, dem Richter und den beiden Laienschöffen zu dokumentieren, dass es hier nicht nur um den Fall Peter Fleischhauer, sondern um den Fall aller ähnlich betroffenen Musiker in ganz Deutschland geht.

Mein Rechtsanwalt Andri Jürgensen hat das Ganze wie folgt zusammengefasst:

- Kann die Künstlersozialabgabe bei Musikbands mehrfach auf einen Auftritt erhoben werden?
- Müssen sowohl Bandleader als auch Veranstalter auf die gezahlten Gagen die Abgabe leisten?

Die KSK sagt ja, denn der Bandleader kaufe "Einzelstimmen" ein und verkaufe an den Veranstalter den "Gesamtklang" weiter; dann seien, so die KSK, auch beide abgabepflichtig. Faktisch verdoppelt sich die Abgabelast in so einer Konstellation dann von 4,4 % auf 8,8 % und entsprechend in der Vergangenheit von bis zu 5,8 % auf 11,6 %.



Hiergegen wehren wir uns mit einem Musterverfahren - auf 1 Auftritt kann die Abgabe auch nur 1 Mal erhoben werden.

Peter Fleischhauer:

Ohne belehrend sein zu wollen - aber viele Musiker wissen es noch nicht:

Wer in einer Musik-Formation - egal ob Trio oder Orchester – vom Veranstalter die Gage entgegennimmt und diese an die Kolleginnen und Kollegen verteilt, der ist nach den Regeln der KSK ein ORCHESTERBETREIBER und ist verpflichtet, neben dem Veranstalter ebenfalls KSK-Abgabe auf die Gage zu zahlen! (Ausnahme: Eine GbR mit Gesellschaftsvertrag)